Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
des Gigla Markenhandel (Inhaber: Christian Gigla) -
Diese AGBs gelten nur für Händler.
Stand 01.03.2007
 
1.Geltung und anwendbare Rechtsordnung
a) Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen (Im Folgenden: Lieferungen) im In- und Ausland sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend, soweit nicht mit dem Besteller eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Hiervon abweichende, ergänzende oder unseren Bedingungen widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbestimmungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
 
b) Mit uns geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG) finden keine Anwendung.
 
c) Soweit im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten für die
Auslegung der handelsüblichen Vertragsformen im grenzüberschreitenden
Geschäftsverkehr die Incoterms 2000 einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Ergänzungen.

2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich nicht um
Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen an den Kunden, seinerseits
ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht
haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der
anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.

3. Preise und Zahlung
a) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager der den Auftrag
entgegennehmenden Geschäftsstelle oder ab Zentrallager bei Versandaufträgen,
ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Ist der Kunde
Kaufmann, so ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl
in handelsüblicher Verpackung. Gegebenenfalls erforderliche Sonderverpackungen
(z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer
schriftlicher Erklärung durch uns.
 
b) Bei Lieferungen ins Ausland gelten unsere Preise - sofern nicht anders
vereinbart und sofern der Kunde Kaufmann ist - netto fob deutscher Hafen bzw.
daf deutsche Grenze zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern diese
anfällt. Sofern hiervon abweichend cif-Lieferung vereinbart ist, sind im
Bestimmungshafen erhobene Kosten für Löschung, Leichterung und Landung, Hafen-
und Kaiabgaben nicht im Preis eingeschlossen.

c) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig.

d) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle
tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.

e) Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so hat er,
vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe
von 8 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. Ergibt
sich hieraus ein Betrag, der höher ist als der von 8 % über dem Basiszinssatz,
ist dem Kunden der Nachweis gestattet, daß unser Schaden niedriger ist als die
Pauschale.

f) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel-
und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen
oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst
zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und
unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.

g) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen,
die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferung
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall
werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware
informieren und seine Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Ist der
Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden
mitgeteilt ist.

b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und
unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und
ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und
Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen
Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich,
wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.

c) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft
von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden
erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine
Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn
unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.

d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher
Vertragspflichten des Kunden voraus.

5. Gefahrübergang
a) Dies gilt nicht, sofern eine Preisstellung vereinbart ist, für welche die Incoterms 2000 einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Ergänzungen eine andere Regelung des Gefahrübergangs vorsehen; in diesem Fall gilt die abweichende Regelung der Incoterms 2000 einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Ergänzungen.
 
b) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller
über.

 
c) Lieferungen werden von uns nur auf Wunsch und Kosten des Kunden gegen die
üblichen Transportrisiken versichert.

6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das
Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer
Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem
Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das
Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum
erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die
älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne
des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit
anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen
Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum
Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert
der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns
bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt
die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung
entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

b) Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware
tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in
voller Höhe an uns ab.

c) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er
seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über
die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB
geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem
Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die
Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu
benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger
einzuziehen.

d) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen
zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt,
werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte
freigeben.

e) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum
stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir
nehmen diese Abtretung an.

7. Gewährleistung
a) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach
den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus
dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.

b) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, gelten für ihn die Untersuchungs- und Rügepflichten des  § 377 HGB. Sofern der Kunde kein Kaufmann im Sinne des HGB ist, sind seine Ansprüche auf Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Übergabe / Lieferung der Ware gerügt hat.
 
c) Der Kunde darf die Entgegennahme einer Lieferung nicht wegen unerheblicher Mängel zurückweisen.
 
d) Ist der Liefergegenstand mangelhaft und hat der Kunde uns den Mangel rechtzeitig angezeigt, beschränkt sich der Anspruch des Kunden zunächst auf Nacherfüllung. Die Wahl über die Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) – ist uns frei gestellt. 
 
e) Zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) hat uns der Kunde eine angemessene Frist zu gewähren. 
 
f) Erfolgt die Nacherfüllung nicht rechtzeitig oder schlägt sie fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 9 nach seiner Wahl vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
 
g) Soweit der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung / den Wohnsitz des Bestellers verbracht worden ist, sind uns etwaige Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Nacherfüllung am anderen Ort vorgenommen werden muss, vom Kunden zu erstatten. Dies gilt nicht, soweit die Verbringung des Liefergegenstandes an den anderen Ort dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes entspricht.
 
h) Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen des Mangels, verjähren binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware. Ferner bleiben auch die Verjährungsfristen des § 438 Abs. 1 Nr.2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 BGB (Rückgriffsansprüche des Unternehmers) und § 11 Produktshaftungsgesetz von der Bestimmung in Satz 1 unberührt.  
 
i) Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB kann der Besteller gegen uns nur in dem Umfang geltend machen, in dem er mit seinem jeweiligen Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Die Bestimmung in Ziffer 7 h) gilt entsprechend.
 
j) Für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln an der gelieferten Ware gelten im übrigen die Bestimmungen der Ziffer 9 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
8. Garantie
Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie
gewährt, so kann er, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus
dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz
herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus
keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte
für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der
Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen
oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese
Regelung nicht eingeschränkt.

9. Schadensersatz / Haftungsbeschränkung
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die in Ziffer 7 geregelten
Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen
Rechtsgründen – ausgeschlossen.
 
b) Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
 
c) Vorstehende Haftungsbeschränkungen in Ziffer 9 a) und b) gelten nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Sie gelten darüber hinaus nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Des weiteren bleibt auch die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz von den Haftungsbeschränkungen in Ziffer 9 a) und b) unberührt. 
 
d) Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine sonstige wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, es sei denn, dass der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit resultiert. 
 
e) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 9 a-d) nicht verbunden.
 
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung
sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz in Lübeck vereinbart, und zwar mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
 
11.  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hievon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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